Wer ein Tier findet das offensichtlich keinen Besitzer hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt, dieses entscheidet dann über eine Aufnahme in unser
Tiereim.
Der Einzugsbereich des Tierheims Quedlinburg umfaßt folgende Städte und Kommunen:
Stadt Quedlinburg OT Quarmbeck, Morgenrot und Münchenhof,
Bad Suderode, Gernrode, Rieder
Stadt Thale Warnstedt, Neinstedt, Weddersleben, Altenbrak, Treseburg,
Friedrichsbrunn, Wendefurth, Stecklenberg, Westerhausen
Stadt Ballenstedt Badeborn, Radisleben
Ordnungsamt Quedlinburg Markt 2, Tel. 03946 /905630
Ordnungsamt Thale Rathausplatz 1, Tel. 03947/470309
Ordnungsamt Ballenstedt Rathausplatz 12 Tel. 039483-96733
An das Veterinäramt wendet man sich zum Beispiel wenn man Zustände bei der Tierhaltung feststellt die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wie zum Beispiel Hunde in verdreckten viel zu kleinen Zwingern, katastrophale hygienische Zustände o.ä.
Veterinäramt Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt,
Tel. 03941/59704489
Das Veterinäramt wird dann den Hinweisen nachgehen.
Osterfest für unsere Schützlinge am 08.04.23 von 10 bis 13 Uhr in unserem Tierheim
(Harzsparkasse
IBAN DE30 8105 2000 0361 0557 57 BIC NOLADE21HRZ)
Spenden über Paypal einfach auf den Spendenbutton klicken.
Ein Tier zu retten verändert nicht die ganze Welt, aber die ganze Welt verändert sich für dieses Tier.