Tier zugelaufen, nicht artgerechte Tierhaltung, was nun?


Wer ein Tier findet das offensichtlich keinen Besitzer hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt, dieses entscheidet dann über eine Aufnahme in unser Tiereim.

 

Der Einzugsbereich des Tierheims Quedlinburg umfaßt folgende Städte und Kommunen:

 

Stadt Quedlinburg OT Quarmbeck, Morgenrot und Münchenhof,

Bad Suderode, Gernrode, Rieder

 

Stadt Thale Warnstedt, Neinstedt, Weddersleben, Altenbrak, Treseburg,

Friedrichsbrunn, Wendefurth, Stecklenberg, Westerhausen

 

Stadt Ballenstedt Badeborn, Radisleben


Ordnungsamt Quedlinburg Markt 2, Tel. 03946 /905630

Ordnungsamt Thale Rathausplatz 1, Tel. 03947/470309

Ordnungsamt Ballenstedt Rathausplatz 12 Tel. 039483-96733


An das Veterinäramt wendet man sich zum Beispiel wenn man Zustände bei der Tierhaltung feststellt die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wie zum Beispiel Hunde in verdreckten viel zu kleinen Zwingern, katastrophale hygienische Zustände o.ä.

Veterinäramt Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt,
Tel. 03941/59704489
Das Veterinäramt wird dann den Hinweisen nachgehen.